Festordnung

Der Veranstalter “Musikverein Harmonie Altach” heißt Sie herzlich willkommen!

Mit dem Betreten des Festgeländes (inkl. der Parkplätze) nehmen Sie die Festordnung zur
Kenntnis und haben den Anordnungen des Veranstalters und dessen Sicherheitskräften
sowie den Lautsprecherdurchsagen Folge zu leisten.

Der Aufenthalt auf dem Festgelände ist am Freitag- und Samstagabend ab 18:00 Uhr nur
mit einem farbigen Kontrollband des Veranstalters gestattet.

Beim Eintritt ins Festzelt werden BesucherInnen einer Ausweiskontrolle unterzogen.
Kontrollbänder sind nicht übertragbar und werden bei Verlust nicht ersetzt. Die
Rückerstattung des Eintrittspreises ist ausgeschlossen.

Sie erklären sich zu jeder Zeit mit der Durchführung von Kontrollen durch das
Sicherheitspersonal einverstanden. Das Mitführen gefährlicher Gegenstände, inkl.
pyrotechnischem Material ist untersagt.

Gäste unter 16 Jahren haben das Festgelände spätestens um 01:00 Uhr unaufgefordert zu
verlassen.

Für BesucherInnen zwischen 16 und 18 Jahren ist der Besitz und Konsum von gebrannten
alkoholischen Getränken sowie Mischgetränken, die solche enthalten, verboten.

Im Übrigen wird auf die Bestimmung des Jugendschutzgesetzes hingewiesen.

Im Festzelt gilt absolutes Rauchverbot.

Die Mitnahme bzw. der Konsum von mitgebrachten Getränken aller Art ist untersagt. Bei
Zuwiderhandeln erklären Sie sich mit der Abnahme dieser Getränke ohne Ersatzansprüche
einverstanden.

Wer Unruhe stiftet, an einer Rauferei beteiligt ist, stark alkoholisiert ist, oder auf eine andere
Art die Ordnung stört, kann ohne jeden Ersatzanspruch vom Festgelände, gegebenenfalls
auch mittels Polizei, verwiesen werden. Der weitere Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist
damit verboten. VerursacherInnen von Verletzungen und Sachschäden werden angezeigt.

Auf den Parkplätzen gilt die Straßenverordnung (STVO).

Sie sind mit einer teilweisen Videoüberwachung am Festgelände einverstanden. Unsere
Datenschutzbestimmungen finden Sie auf altach2019.at/Datenschutz.

Sie haben sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht belästigt, geschädigt oder
gefährdet werden.

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die von Besuchern oder
anderen Dritten beim Bezirksmusikfest verursacht werden, Fahrlässigkeiten
miteingeschlossen.

Abgelehnt wird auch die Haftung für Schäden, soweit diese auf Vorfälle, Unfälle,
Materialbruch oder Ähnliches zurückzuführen wären, die im Zusammenhang mit dem Festzelt und der Festinfrastruktur
stehen.

Die dem Festzelt angrenzende Cashpoint-Arena gehört nicht zum Festgelände (mit
Ausnahme der speziell dafür gekennzeichneten Orte wie z. B. Kartenbüro, WC unterhalb
der Westtribüne, Festkanzlei).

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Bezirksmusikfest 2019 in Altach. Danke für Ihren
Besuch!

(c) Musikverein Harmonie Altach, Bezirksmusikfest 2019